ECS

Tag des E-Mobil 2000

Sternfahrt für Elektrofahrzeuge, 26.-27. August 2000
Thun und Umgebung

Rangliste

Veranstalter: ECS, Elektromobil Club der Schweiz, Elektromobil Club Berner Oberland

1. ORGANISATION, VERANSTALTUNG
Der ECS und der VSE veranstalten zusammen mit dem Elektromobil Club Berner Oberland für Solar- und Elektrofahrzeuge die

Sternfahrt,
vom 26.- 27. August 2000

eine touristische Veranstaltung.
Adresse des Veranstalters: 

ECS, Elektromobil Club der Schweiz
     Im Schossacher 22 
     CH-8600 Dübendorf
     Tel. (+41-1) 820 24 55, Fax (+41-1) 820 24 44
und
Elektromobil Club Berner Oberland

2. TEILNEHMER/ FAHRZEUGE
Teilnahmeberechtigt sind in- und ausländische Fahrer mit Solar- und/oder Elektrofahrzeugen. Die Fahrzeugbesatzung kann aus einer oder zwei Personen bestehen, dies gilt für die gesamte Fahrtstrecke inklusive allfälligen Wertungsprüfungen. Es ist neben einem gültigen Fahrausweis keine Bewerber/ Fahrerlizenz erforderlich. Die Fahrzeuge müssen zum Verkehr zugelassen sein.

Zur Veranstaltung zugelassene Fahrzeuge:

Kategorie II  PrototypenSolar und/oder Elektrofahrzeuge
Kategorie III  Serien Solarund/oder Elektrofahrzeuge
Kategorie IV  ZweirädrigeSolar und/oder Elektrofahrzeuge
Kategorie VII  Hybridfahrzeuge

3. NENNUNGEN, NENNGELD
Die Nennungen sind mittels beiliegendem Anmeldeformular an den Veranstalter einzusenden.

Nennschluss ist der 20. August 2000 !

Gleichzeitig mit der Nennung für die Sternfahrt ist auch das Nenngeld in der Höhe von SFr.  100,-- pro Teilnehmerfahrzeug zu überweisen an:

     Postscheckkonto:
     Elektromobil Club der Schweiz, ECS
     Konto Nr. 85-7192-0
     Kennwort : Thun

Der Veranstalter lehnt jede Haftung gegenüber Fahrern und Beifahrern ab. Die Teilnehmer fahren auf eigene Gefahr und sind für alle Schäden, die sie und/oder ihr Fahrzeug verursachen, selbst haftbar.

4. WERTUNG
Gewertet werden alle Teilnehmer der Sternfahrt die mindestens einmal die geforderte Strecke absolviert haben.
Für die Sternfahrt werden folgende Kategorien/ Gewichtsklassen gewertet:
 

E-Fahrzeuge bis 350 kg (Kat. III)
E-Fahrzeuge bis 750 kg (Kat. II+III)
E-Fahrzeuge über 750 kg (Kat. II+III)
E-Bike/ Roller (Kat. IV)
Hybrid Fahrzeuge (Kat. VII)

Die Gewichtseinteilung erfolgt laut Fahrzeugausweis. Die Veranstaltungsleitung behält sich vor einzelne Fahrzeuge mit einer geprüften Waage nachzumessen.

Sternfahrt: Thun und Umgebung (siehe Streckenplan)
 

Wer zur vorgegebenen Zeitoder früher bei der DK (Durchgangskontrolle) eintrifft erhält 0 sec.  
Bei verspätetem Eintreffen:  0 sec. pro Minute
Nicht erreichen des Ziels:  600 sec.  
Auslassen einer DK (Durchgangskontrolle):  600 sec.  
Unterschreiten der Mindestzeitzwischen zwei DK
(entspricht einer Geschwindigkeitsübertretung) 
600 sec.  
1. Verkehrsübertretung  600 sec.  
2. Verkehrsübertretung  1200 sec.  
3. Verkehrsübertretung           Ausschluss  
1 Sekunde ist gleich 1 Punkt    

Gesamtsieger der Sternfahrt in der jeweiligen Kategorie/ Gewichtsklasse ist derjenige, der in der Sternfahrt zusammengerechnet die meisten gefahrenen Kilometer und die wenigsten Punkte erreicht hat. 
Es werden alle Runden/ Schlaufen welche innerhalb von neun Stunden nach der individuellen Startzeit des Teilnehmers begonnen wurden, zuzüglich allfälliger Strafpunkte, gewertet. Bei Punktegleichheit zweier  oder mehrerer Teilnehmer entscheidet der geringere Energieverbrauch.

Energiewertung 

Nach der Formel (kWh / t x km) wird eine separate Gesamtwertung für alle Teilnehmer gemeinsam erstellt. Die ersten drei, mit der geringsten Energieaufnahme, erhalten je einen Pokal.

5. SIEGEREHRUNG

Die Siegerehrung für die Gesamtwertung findet am Sonntag 27. August 2000, um 16.00 Uhr in Thun statt.

6. PREISE / POKALE
Preise Gesamtwertung Sternfahrt in den 6 Kategorien bzw. Klassen (Art. 4) : in SFr.

   mindestens   weniger als  
   5 Starter   5 Starter  
1. Platz 600.--  + Pokal 300.--  + Pokal
2. Platz 400.--  + Pokal 200.--  + Pokal
3. Platz 200.--  + Pokal 100.--  + Pokal
4. Platz 150.--   100.--  
ab dem  5.Platz  erhält jeder Teilnehmer  100.--  sowie ein  Erinnerungsgeschenk

7. ALLGEMEINES
Die Teilnehmer der Sternfahrt in Thun sind verpflichtet, die schweizerischen Verkehrsvorschriften einzuhalten. Proteste gegen die Ausschreibung, deren Anhänge und Funktionäre der Veranstaltung sind nicht zugelassen. Der Veranstalter behält sich eventuelle Änderungen oder Zusätze der Ausschreibung vor. Mit welche Schlaufe (1, 2 oder 3) d.h. mit welchem ersten Ziel der Teilnehmer startet wird vor dem Start mittels Los entschieden, die Schlaufen müssen der Reihe nach abgefahren werden d.h. Wer mit dem Ziel Uetendorf beginnt muss Anschliessend das Ziel St. Beatushöhlen anfahren und dann Erlenbach usw.

8. ABLAUFPLAN

Samstag: 26.08.00 08.00 Eintreffen der Teilnehmer, Registrierung Technische Kontrolle
  10.00 Brifing  
    10.30 Start Kat. IV Zweiräder
 
10.45
Start Kat. III im Minuten Abstand
  11.00 Start Kat. II im Minuten Abstand
  19.30 Ende für Kat.IV  
    19.45 Ende für Kat.III  
    20.00 Ende für Kat.II   
    21.00 Kontrollschluss  
Sonntag 27.08.00 10.00 Briefing
10.30 Start Reichweitentest Thun - Spiez (16 km)
13.30 Ende Reichweitentest
16.00 Siegerehrung

9. DURCHGANGSKONTROLLEN (DK)

Durchgangskontrollen auf dem Weg:
  km Tot.km müM Steckdosen
Start/ DK Thun (Schlaufe1) 0 0 560 30CEE 16A/230V
DK Erlenbach Talstation der Stockhornbahn 16 16 720 evtl.(6CEE16A/230V)
Start/ZielDKThun (Schlaufe 2) 16 32 560 30CEE16A/230V
DK Uetendorf, Sarner Cristal Ag 10 10 560 
Start/ZielDKThun (Schlaufe 3) 10 20 560 30CEE16A/230V
- Spiez - Leissingen
DK Interlaken, Park & Chareg IBI, Industriestrasse 2 CEE 16A/230V
- Sundlauen
DK St.Beatushölen  35 35 580 evtl.(6CEE16A/230V)
- Gunten
Ziel DK Thun 21 56 560 30CEE16A/230V

Die Standorte weiterer DK's wird in der letzten Weisung Bekannt gegeben.

Achtung: Alle Teilnehmerfahrzeuge (ausser Kat. IV) müssen ein 20 m langes Kabel zum Laden mitführen und auch verwenden. Alle Steckdosen bei den Stromtankstellen sind CEE 16 A/ 3P, 230 Volt. 
Die Teilnehmer halten auf jeden Fall bei den DK ( Durchgangskontrollen) , um einen Kontrollstempel für Ihre Kontrollkarte abzuholen. 
Es wird wenn möglich jedem Fahrzeug ein Messgerät zur Messung der aufgenommen Energie mitgegeben. 

10. LADEZEITEN
Das freie (ungemessene) Laden ist am 26.08.00 bis 10.00 Uhr (Start)  erlaubt. Anschliessend bleibt die Ladestation bis nach dem Start des letzten Fahrzeugs zur Sternfahrt geschlossen. Anschliessend können die Fahrzeuge bis zum Ende der individuellen neun Stunden Veranstaltungszeit beliebig an der jeweils zugeteilten Steckdose unter Benützung der abgegebenen Energiemessvorrichtung geladen werden. Das Laden an einer fremden Steckdose oder das Laden ohne Verwendung des Energiemessgeräts führt automatisch zum Wertungsverlust. Ab 20.00 Uhr (Schluss des ersten Tages) am 26.08.00 bis 10.00 Uhr am 27.08.00 ist das Laden unter Verwendung der zugeteilten Energiemessvorrichtung erlaubt, anschliessend bleibt die Ladestation bis 13.00 Uhr geschlossen. Während des Reichweiten Tests ist kein Laden möglich.