Park & Charge

Vertragsbedingungen

1. Vertragsgegenstand

Dieser Vertrag regelt die Grundsätze zwischen Anbieter (Park & Charge) und Benutzer (Vertragsnehmer) im Zusammenhang mit der Benutzung des Park & Charge Systems.

2. Rechte und Pflichten des Anbieters und des Benutzers

Die durch den Anbieter ausgegebene Vignette "+Energie" berechtigt den Benutzer zum Parkieren auf den speziell gekennzeichneten Park & Charge Parkplätzen, sowie zum Bezug von Energie aus dem Park & Charge System. Allfällige Parkgebühren sind im Preis der Vignette nicht inbegriffen.

Die Vignette ist gut sichtbar an der Frontscheibe des Fahrzeugs anzubringen. Bei Fahrrädern und Rollern ist die Vignette von oben gut sichtbar auf einem Fahrzeugteil vor dem Lenker anzubringen. Die Vignette muss auch vorhanden sein, wenn kein Strombezug stattfindet.

Die Vignetten sind gültig vom 1. Dezember des der Beitragsperiode vorangehenden Jahres bis zum 31. Januar des der Beitragsperiode nachfolgenden Jahres.

Die anfallenden Energiekosten werden durch Park & Charge bezahlt.

Nach Entrichtung der Depotgebühr (Zinsfreies Darlehen) erhält der Benutzer leihweise den Schlüssel für das Park & Charge System, welcher im den Zugang zu allen Park & Charge Stationen ermöglicht. Dieser Schlüssel muss spätestens 28 Tage nach Auflösung des Vertrages an den Anbieter (Park & Charge), gegen Erstattung des Depots, zurück gegeben werden. Bei übeschreitung der Rückgabefrist kann das Schlüsseldepot durch den Anbieter einbehalten werden.

Vignette "+Energie" und Schlüssel können ausschliesslich gegen Vorkasse (Vorauskasse) bestellt werden. Die bestellten Artikel werden innert Wochenfrist nach Zahlungseingang zugestellt.

3. Haftpflicht

Für das Park & Charge System wurde eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen (Deckungssumme Sfr. 5'000'000.-- für Personen und Sachschäden). Diese Haftpflichtversicherung deckt vor allem Schäden die das Anlage-, Betriebs- und Produkterisiko betreffen.

4. Vertragsdauer

Der Vertrag beginnt mit der Bezahlung der jährlichen Gebühr durch den Benutzer und endet automatisch am 31. Januar des auf die Beitragperiode folgenden Jahres. Durch Bezahlung der nächsten jährlichen Gebühr verlängert sich der Vertrag automatisch. Es erfolgt keine Rückerstattung von nicht bezogenen Leistungen. Durch Bezahlung der jährlichen Gebühren anerkennen der Benutzer und der Anbieter gegenseitig die oben stehenden Vertragsbedingungen. Sollte der Leihweise abgegebene Schlüssel nicht spätestens 28 Tage nach Ablauf der Beitragsperiode (31.Januar) an Park&Charge zurück gegeben worden sein, ist die jährliche Gebühr geschuldet.

5. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Zürich

 

Dübendorf, im Januar 1998

Uster, im Juni 2007